Zahlen und Fakten
Wer erhält Förderung?
In der zweiten Runde der Exzellenzstrategie werden 70 Exzellenzcluster gefördert. Die Entscheidungen über die Exzellenzuniversitäten fallen 2026. Ab 2027 können bis zu vier weitere Universitäten oder Universitätsverbünde in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten gefördert werden. Darüber hinaus werden gegebenenfalls freiwerdende Plätze ausscheidender Universitäten mit ausgeschrieben und können ebenfalls neubesetzt werden. Förderentscheidungen werden ausschließlich auf der Grundlage des wissenschaftsgeleiteten Verfahrens vorgenommen.
In der ersten Runde der Exzellenzstrategie wurden 57 Exzellenzcluster (ab 2018) sowie zehn Exzellenzuniversitäten und ein Exzellenzverbund (ab 2019) gefördert. Sie waren an 34 über Deutschland verteilten Universitäten angesiedelt. Die Bereitschaft zu institutionenübergreifenden Kooperationen zeigte sich in der Anzahl von Exzellenzclustern mit mehreren antragstellenden Universitäten. 25 Prozent der Exzellenzcluster wurden von zwei, fünf Prozent von drei antragstellenden Universitäten getragen. Die fachliche Verteilung der Exzellenzcluster auf die vier Wissenschaftsbereiche war breit: 18 Prozent der Exzellenzcluster waren den Geistes- und Sozialwissenschaften, 26 Prozent den Lebenswissenschaften, 35 Prozent den Naturwissenschaften und 21 Prozent den Ingenieurwissenschaften zuzuordnen. Auch innerhalb der Exzellenzcluster ließ sich eine große Interdisziplinarität feststellen.
Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen ist in beiden Förderlinien zentral und die geförderten Exzellenzcluster und Universitäten kooperieren mit vielen Partner*innen wie außeruniversitären Forschungseinrichtungen, nicht universitären Kliniken, Wissenschaftsakademien, Museen und Sammlungen, Landesforschungseinrichtungen oder Fachhochschulen. Die Exzellenstrategie trägt damit maßgeblich zur weiteren Vernetzung des Wissenschaftsstandorts Deutschland bei.
Die zweite Ausschreibungsrunde der Förderlinie Exzellenzcluster startete im Dezember 2022 mit Förderbeginn in 2026. Anfang 2024 folgt die Ausschreibung für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten. Ab 2027 können bis zu vier weitere Universitäten oder Universitätsverbünde in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten gefördert werden. Darüber hinaus werden ggf. freiwerdende Plätze ausscheidender Universitäten mit ausgeschrieben und können ebenfalls neubesetzt werden.
Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren Exzellenzcluster

Im ersten Schritt des zweistufigen Entscheidungsverfahrens müssen neue Exzellenzclusterinitiativen eine Antragsskizze einreichen. Diese Skizzen werden durch international anerkannte Wissenschaftler*innen begutachtet. Das Committee of Experts fordert die Exzellenzclusterinitiativen im Erfolgsfall zur Antragstellung auf. Bereits geförderte Exzellenzcluster können sich direkt mit einem Antrag beteiligen. Alle Anträge werden danach in der zweiten Stufe des Verfahrens begutachtet. Die Entscheidung über eine Förderung trifft die Exzellenzkommission, die aus 39 Expert*innen aller Forschungsfelder sowie den für Wissenschaft und Forschung zuständigen Minister*innen des Bundes und der Länder besteht. Die DFG organisiert den Auswahlprozess für die Exzellenzcluster.
Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren Exzellenzuniversitäten
Damit Universitäten oder Universitätsverbünde einen Antrag in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten stellen können, benötigen sie mindestens zwei erfolgreiche Exzellenzcluster (drei bei Universitätsverbünden). Eine Gruppe von international renommierten Expert*innen begutachtet die Antragstellenden vor Ort. Die Exzellenzkommission (bestehend aus den 39 Mitgliedern des Committee of Experts und den für Wissenschaft und Forschung zuständigen Minister*innen des Bundes und der Länder) entscheidet vergleichend anhand dieser Gutachten, welche Anträge gefördert werden. Der WR organisiert das Auswahlverfahren für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten.
Exzellenzuniversitäten bzw. -verbünde werden dauerhaft gefördert, müssen sich aber alle sieben Jahre einer vom WR organisierten Evaluation unterziehen. In dieser wird geprüft, ob sie die Fördervoraussetzungen weiterhin erfüllen. Ist dies nicht der Fall, fällt die betroffene Exzellenzuniversität oder der Exzellenzverbund aus der Förderung heraus. Freiwerdende Plätze können von der Exzellenzkommission ausgeschrieben und nachbesetzt werden.
Entscheidungsgremien

Das Committee of Experts besteht aus 39 Mitgliedern, die in der Forschung verschiedener Wissenschaftsgebiete ausgewiesen sind. Die Mitglieder verfügen zudem über inter- und transdisziplinäre Expertise sowie über langjährige Erfahrungen im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft. Die Präsidentin bzw. der Präsident der DFG sowie die bzw. der Vorsitzende des WR führen den Vorsitz im Committee of Experts. Die Vorsitzenden haben kein Stimmrecht. Zu den Aufgaben des Committee of Experts gehören insbesondere die Festlegung der Förderbedingungen und Förderkriterien für beide Förderlinien, die Bewertung der Skizzen und Anträge und die Entscheidung über die zur Antragstellung berechtigenden Skizzen in der Förderlinie Exzellenzcluster, die Bewertung der Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzuniversitäten und die Darlegung von Förderempfehlungen an die Exzellenzkommission sowie die Berichterstattung über das Programm an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK).
Die Exzellenzkommission besteht aus dem Committee of Experts und den für Wissenschaft und Forschung zuständigen Minister*innen des Bundes und der Länder. Der Vorsitz des Committee of Experts führt den Vorsitz in der Exzellenzkommission. Die Exzellenzkommission entscheidet auf Basis der Empfehlungen des Committee of Experts über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten und befasst sich auch mit den Ergebnissen der Evaluation der Exzellenzuniversitäten.