Erklärung zur Barrierefreiheit

Kegel

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. und der Wissenschaftsrat sind bemüht, diese Website und ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für www.exzellenzstrategie.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Diese Website wurde einer BITV-Selbstbewertung unterzogen und hat in den anwendbaren Kriterien die Vorgaben der BITV weitgehend erfüllt. Die Selbstbewertung kann nicht mit der unabhängigen Experten-Prüfung durch eine BIK BITV-Test Prüfstelle gleichgesetzt werden und umfasst lediglich eine Selbsteinschätzung der DFG.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.09.2023 erstellt.

Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten

Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Diese hat ergeben, dass die vorgefundenen PDF-Dokumente in weiten Teilen nicht barrierefrei sind.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie das untenstehende Kontaktformular nutzen.

_Barrierefreiheit DE
Persönliche Angaben
Anrede
Ihre Adresse

Wir verarbeiten ihre angegeben Daten ausschließlich zum Zwecke der Kontaktaufnahme, weitere Informationen zum Datenschutz insbesondere Ihrer Betroffenenrechte finden sie in unserer Datenschutzerklärung.

* bedeutet Pflichtfeld

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antwort nicht ausreichen, haben Sie das Recht, eine Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf den Internetseiten der Schlichtungsstellen finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstellen:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail:  

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zur Antragstellung im Internet
oder direkt via E-Mail unter